Warum ist die Beurkundung in der Schweiz Pflicht?
Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 216) schreibt für den Grundstückskaufvertrag die öffentliche Beurkundung zwingend vor. Ein privatschriftlicher Vertrag ist nichtig. Der Notar prüft die Identität der Parteien, liest den Vertrag vor, klärt offene Fragen und beurkundet den Willen beider Parteien.
Vorbereitung auf den Notartermin
Bringen Sie mit: amtlichen Ausweis (Pass oder Personalausweis), allfällige Vollmachten, Bankangaben für den Zahlungsverkehr sowie alle vereinbarten Unterlagen (z.B. Inventarliste). Falls Sie sich vertreten lassen, braucht Ihr Vertreter eine notariell beglaubigte Vollmacht.
Ablauf am Notartermin selbst
Der Notar eröffnet den Termin, prüft die Identitäten und liest den Kaufvertrag vollständig vor – auch wenn er Ihnen bereits bekannt ist, das ist gesetzliche Pflicht. Danach können beide Parteien Fragen stellen. Bei Einigkeit unterzeichnen alle Beteiligten. Der Notar siegelt die Urkunde und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.
Grundbucheintrag und Eigentumsübergang
Mit der Beurkundung allein ist der Eigentumsübergang noch nicht vollzogen. Erst der Eintrag im Grundbuch macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Dieser Eintrag erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises, in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach dem Notartermin. Bis dahin hat der Verkäufer eine sog. Eigentumsübertragungssperre eingetragen.