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Steuern · 7 Min. Lesezeit

Handänderungssteuer in der Schweiz: Was Sie nach Kanton zahlen

Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Bern, Zürich, Zug und anderen Kantonen? Wer zahlt was und wie wird sie berechnet?

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam

Co-Geschäftsführer · 08. Februar 2026

SKYCROWD AG · IMMOBILIEN BERN

Was ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer (auch Grunderwerbsteuer genannt) ist eine Steuer, die beim Eigentumsübergang einer Liegenschaft anfällt. Sie ist kantonal geregelt und variiert erheblich. In manchen Kantonen zahlen beide Parteien je einen Anteil, in anderen nur der Käufer oder der Verkäufer.

Übersicht nach Kanton (Auswahl, Stand 2026)

Kanton Bern: 1.8% (je 0.9% Käufer/Verkäufer). Kanton Zürich: Keine Handänderungssteuer (dafür Grundbuchgebühren). Kanton Zug: 1.5% (zu 100% vom Käufer). Kanton Luzern: 1.5% (zu 100% vom Käufer). Kanton Basel-Stadt: 3.0% (zu 100% vom Käufer). Kanton Waadt: 2.2% (Käufer). Kanton Wallis: 1.0% pro Partei. Kanton Genf: 3.0% (Käufer). Kanton Schwyz: Keine Handänderungssteuer.

Ausnahmen und Befreiungen

Erbgänge und Schenkungen unter direkten Verwandten sind in vielen Kantonen von der Handänderungssteuer befreit. Ehegüterrechtliche Übertragungen bei Scheidung können ebenfalls befreit sein. Firmenübertragungen via Share Deal (Kauf von Aktien statt Liegenschaft) unterliegen grundsätzlich keiner Handänderungssteuer – aber es gibt Anti-Missbrauchsregeln.

Gesamtbetrachtung der Nebenkosten

Neben der Handänderungssteuer fallen beim Kauf an: Notargebühren (0.1–0.5%), Grundbuchgebühren (0.05–0.5%), Schuldbrieferrichtung (0.1–0.3% des besicherten Betrages). Total: typischerweise 2–3.5% des Kaufpreises. Bei CHF 800’000 sind das CHF 16’000–28’000. Diese Kosten sollten im Eigenkapital-Budget eingeplant sein.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Im Kanton Bern beträgt die Handänderungssteuer 1.8% des Kaufpreises. Sie wird von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen (je 0.9%), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Bei CHF 800’000 Kaufpreis sind das CHF 14’400 total (CHF 7’200 pro Partei).
Ja. Im Kanton Zürich gibt es keine Handänderungssteuer – stattdessen zahlen die Parteien die Grundbuchgebühren direkt. Luzern, St. Gallen und einige andere Kantone haben ebenfalls sehr tiefe oder keine Handänderungssteuern. Im Gegenzug sind oft die Notargebühren höher.
Die Handänderungssteuer wird beim Eigentumsübergang fällig – nach Beurkundung des Kaufvertrags und Eintrag im Grundbuch. Die Steuerrechnung wird von der Steuerverwaltung des Kantons zugestellt.

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