Grundsatz: Mieterschutz ist stark in der Schweiz
Das Schweizer Mietrecht (OR Art. 253 ff.) ist mieterfreundlich – deutlich mehr als in anderen westeuropäischen Ländern. Als Vermieter müssen Sie Kündigungsfristen einhalten, Mietzinserhöhungen begründen und können Mieter nicht einfach entfernen. Das Verständnis dieser Regeln schützt Sie vor teuren Fehlern.
Kündigung: Formvorschriften einhalten
Kündigung ohne amtliches Formular ist nichtig. Das Formular erhalten Sie bei der kantonalen Mieterorganisation oder online. Bei verheirateten oder im gleichen Haushalt lebenden Paaren muss die Kündigung an beide Personen separat gesandt werden. Die Kündigung muss so rechtzeitig ankommen, dass die Frist eingehalten ist.
Eigenbedarf: Legitimer Kündigungsgrund
Eigenbedarf (Sie wollen die Wohnung selbst bewohnen) ist ein anerkannter Kündigungsgrund. Er muss glaubhaft sein und dringend – spekulativer Eigenbedarf wird nicht anerkannt. Der Mieter kann Erstreckung verlangen (bis 4 Jahre für Familien). Informieren Sie sich über die Anforderungen in Ihrem Kanton.
Mietzinserhöhung korrekt durchführen
Jede Mietzinserhöhung muss mindestens 10 Tage vor dem nächsten Kündigungstermin mit dem amtlichen Formular angekündigt werden. Sie müssen die Grundlage angeben: Referenzzinssatz-Anstieg, Teuerung, Kostensteigerungen oder wertvermehrende Investitionen. Mieter können die Erhöhung innert 30 Tagen anfechten.