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Finanzierung · 10 Min. Lesezeit

Zweite Liegenschaft in der Schweiz: Finanzierung, Steuern und was viele unterschätzen

Ferienwohnung oder Renditeobjekt als Zweitimmobilie: Eigenkapital-Anforderungen, Tragbarkeit, steuerliche Folgen und typische Stolpersteine.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam

Co-Geschäftsführer · 28. Februar 2026

SKYCROWD AG · IMMOBILIEN BERN

Eigenkapital und Finanzierungsanforderungen

Für eine zweite Liegenschaft gelten strengere Regeln als für den Erstwohnsitz. Banken fordern üblicherweise 25% Eigenkapital, ausschliesslich aus eigenen Mitteln. PK-Vorbezüge sind für Zweitobjekte gesetzlich ausgeschlossen. Die Tragbarkeit wird auf das gesamte Engagement berechnet: Beide Hypotheken + Lebenkosten müssen mit 1/3 des Bruttoeinkommens tragbar sein.

Renditeobjekt vs. Ferienwohnung: Unterschiedliche Logik

Ein Renditeobjekt (z.B. Mehrfamilienhaus, vermietete Wohnung) wird nach Ertragswert bewertet. Die Bank prüft Nettomieteinnahmen und Kapitalisierungssatz. Für eine Ferienwohnung zur Eigennutzung wird der Verkehrswert herangezogen. Kombinierte Nutzung (teils Eigennutzung, teils Vermietung) erfordert eine individuelle Klärung mit der Bank.

Steuerliche Fallstricke

Ferienwohnungen unterliegen dem Eigenmietwert-System: Sie werden besteuert, als ob Sie Miete zahlen würden, auch wenn Sie das Objekt selbst nutzen. Bei Vermietung sind Mieteinnahmen im Standort-Kanton steuerpflichtig, und es kann zu Doppelbesteuerungsthemen zwischen Ihrer Wohnkantone und dem Standort-Kanton kommen. Konsultieren Sie einen Treuhänder, der in beiden Kantonen tätig ist.

Praktische Empfehlungen

Berechnen Sie die Gesamtkosten realistisch: Hypothekarzinsen, Nebenkosten, Renovationsrückstellungen, allfällige Verwaltungsgebühren und Versicherungen. Prüfen Sie den Wiederverkauf: Ist der Standort liquide? Ferienwohnungen in abgelegenen Regionen können schwer zu verkaufen sein. Beginnen Sie mit einer konservativen Finanzierung – Liquiditätsreserven sind bei Zweitobjekten besonders wichtig.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Für Renditeobjekte (vermietete Liegenschaften) verlangen Banken in der Regel 25% Eigenkapital, das vollständig aus eigenen Mitteln stammen muss – kein PK-Vorbezug erlaubt. Für selbstgenutzte Ferienwohnungen oft ebenfalls 25–30%.
Ja, aber in der Regel nur zu 70–80% der effektiven Mieteinnahmen (Abschlag für Leerstand, Unterhalt und Verwaltung). Banken prüfen die Tragbarkeit des Gesamtengagements mit allen Liegenschaften zusammen.
Bei selbstgenutzter Ferienwohnung: Eigenmietwert auf Basis des Steuerwertes. Bei Vermietung: Mieteinnahmen sind steuerbares Einkommen, dafür sind Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehbar. Beim Verkauf: Grundstückgewinnsteuer im Standort-Kanton.

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