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Finanzierung · 11 Min. Lesezeit

Pensionskasse für den Hauskauf nutzen: WEF, Vorbezug und Verpfändung erklärt

Wie Sie PK-Kapital für Wohneigentum einsetzen – Vorbezug vs. Verpfändung, Steuern, Risiken und was viele vergessen.

Sayan Satkunam

Sayan Satkunam

Geschäftsführer · 10. März 2026

SKYCROWD AG · IMMOBILIEN BERN

WEF: Wohneigentumsförderung mit Pensionskassengeldern

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) erlaubt es, Pensionskassengelder für selbst genutztes Wohneigentum vorzubeziehen oder zu verpfänden (Art. 30a–30e BVG). Dieses System heisst WEF – Wohneigentumsförderung. Es darf nur für Erstwohnsitz verwendet werden, nicht für Ferienwohnungen oder Renditeobjekte.

Vorbezug: Sofortiges Kapital, aber Kosten

Beim Vorbezug reduziert sich Ihr PK-Guthaben. Sie erhalten Bargeld, zahlen aber direkt Steuern darauf. Die Altersrente sinkt entsprechend. Wenn Sie die Liegenschaft later verkaufen, müssen Sie den Vorbezug in den meisten Fällen zurückzahlen – oder der Differenzbetrag wird Ihnen erstattet. Der Vorbezug eignet sich, wenn Sie kurzfristig Eigenkapital benötigen und langfristig rückzahlen können.

Verpfändung: PK bleibt investiert

Bei der Verpfändung verpfänden Sie Ihr PK-Guthaben als zusätzliche Sicherheit an die Bank. Ihr Guthaben bleibt in der Kasse investiert und verzinst sich weiter. Sie erhalten keine Auszahlung – die Bank akzeptiert das Guthaben als Sicherheit und gewährt dadurch eine höhere Hypothek. Diese Variante ist für die Altersvorsorge langfristig besser.

Wichtige Fristen und Einschränkungen

Der WEF-Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich. Ab Alter 50 können Sie maximal das Guthaben beziehen, das Sie im Alter von 50 hatten, oder die Hälfte des aktuellen Guthabens. Bei Scheidung oder Gütertrennung muss der Vorbezug unter Umständen geteilt werden. Planen Sie frühzeitig und konsultieren Sie einen Vorsorge-Spezialisten.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Sie können bis zu 10% des Kaufpreises als Pensionskassen-Vorbezug nutzen. Der Maximalbetrag entspricht Ihrem aktuellen freien Altersguthaben. Bis zum Alter von 50 Jahren können Sie das gesamte Guthaben beziehen, danach gelten eingeschränkte Grenzen.
Beim Vorbezug erhalten Sie das Geld sofort, müssen es aber später zurückzahlen oder versteuern. Bei der Verpfändung bleibt das PK-Guthaben investiert und verzinst sich weiter, wird aber als Sicherheit für die Bank eingesetzt. Für die Altersvorsorge ist die Verpfändung meist vorteilhafter.
Ja. Der Vorbezug wird wie eine einmalige Auszahlung besteuert – separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Im Kanton Bern beträgt die Steuer typischerweise 3–10% des bezogenen Betrages, abhängig von der Höhe. Bei späterem Verkauf und Rückzahlung wird die Steuer (mit Zins) zurückerstattet.

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