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Baurechtsvertrag in der Schweiz: Was Käufer und Investoren wissen müssen

Baurechtsliegenschaften sind günstiger, aber komplexer. Alles zu Laufzeit, Baurechtszins, Heimfall und steuerlichen Aspekten.

Sayan Satkunam

Sayan Satkunam

Geschäftsführer · 20. Januar 2026

SKYCROWD AG · IMMOBILIEN BERN

Vorteile einer Baurechtsliegenschaft

Der Kaufpreis ist tiefer, da der Boden nicht erworben wird – typischerweise 20–35% günstiger als ein vergleichbares Objekt im Vollstandard. Baurechtsliegenschaften werden häufig von Gemeinden, Kantonen oder Pensionskassen angeboten, was einen seriösen Gegenüber garantiert. Der Baurechtszins ist steuerlich abzugsfähig.

Was kostet ein Baurecht laufend?

Der Baurechtszins beträgt typischerweise 4–6% des Landwertes pro Jahr. Bei einem Landwert von CHF 300’000 zahlen Sie jährlich CHF 12’000–18’000. Dieser Zins ist oft indexiert und steigt mit der Teuerung. Für die Tragbarkeitsrechnung der Bank wird der Baurechtszins wie ein Mietzins behandelt.

Rechtliche Risiken und wie man sie minimiert

Die grössten Risiken: Heimfall ohne angemessene Entschädigung, Ablehnung der Verlängerung, stark steigende Baurechtszinsen nach Neuberechnung des Landwertes. Lassen Sie den Baurechtsvertrag von einem Anwalt prüfen. Achten Sie auf Klauseln zur Zinsanpassung, Heimfallentschädigung und Verlängerungsoptionen.

Steuerliche Aspekte

Der Baurechtszins ist beim Käufer als Gewinnungskosten oder als Privataufwand abzugsfähig. Der Eigenmietwert wird auf dem Gebäudewert (ohne Landanteil) berechnet. Beim Verkauf unterliegt nur der Gebäudewert, nicht der Boden, der Grundstückgewinnsteuer.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Ein Baurecht (ZGB Art. 779) ist ein beschränkt dingliches Recht, auf fremdem Boden zu bauen und das Gebäude zu besitzen. Der Bauberechtigte zahlt dem Grundeigentümer einen jährlichen Baurechtszins. Das Gebäude gehört dem Bauberechtigten, der Boden nicht.
Ja, aber Banken verlangen in der Regel eine Restlaufzeit des Baurechts von mindestens 10–15 Jahren über die Hypothekarlaufzeit hinaus. Bei einer 15-jährigen Hypothek brauchen Sie also noch mindestens 25–30 Jahre Baurecht-Laufzeit.
Beim Ablauf des Baurechts fällt das Gebäude automatisch an den Grundeigentümer (Heimfall). Vertraglich ist eine Entschädigung zu vereinbaren. In der Praxis wird das Baurecht oft verlängert oder der Grundeigentümer kauft das Gebäude zurück.

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